Seminar: „Sanierung von Abscheideranlagen“ (SA-01-2026)
Gemäß DIN 1999-100 und DIN 4040-100 sind Abscheideranlagen vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren im Rahmen der Generalinspektion auf ihre Dichtheit zu prüfen. Hierbei werden Undichtigkeiten häufig in den oft nicht normgerecht hergestellten und durch Verkehrslasten dynamisch beanspruchten Schachtaufbauten festgestellt. Aber nicht nur Schachtaufbauten können in Mitleidenschaft gezogen sein, sondern auch Behälterbereiche, Rohranschlüsse und Schachtabdeckungen.
Abscheideranlagen können aus den unterschiedlichsten Werkstoffen hergestellt sein. Aus mit Epoxidharz beschichtetem Beton, aus Beton mit Innenauskleidungen aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD), aus polymermodifiziertem Beton, aus Kunststoff hergestellten Hohlkörpern, aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK) oder aus Stahlblech. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit dem ersten Aufkommen patentierter Abscheideranlagen waren Gusswerkstoffe die Werkstoffe der Wahl.
Jeder Werkstoff hat seine spezifischen Eigenschaften und Herausforderungen im Hinblick auf die Ertüchtigung. Das Ziel der Sanierung einer undichten Abscheideranlage muss eine Ertüchtigung dergestalt sein, dass die Dichtheit nicht nur zum Zeitpunkt der Prüfung hergestellt wird, sondern im Sinne von Boden- und Gewässerschutz und nicht zuletzt im Sinne des Betreibers dauerhaft. Die DIN 1999-100 weist explizit darauf hin, dass Leichtflüssigkeiten nicht aus den Anlagen austreten dürfen. So muss nicht nur die Überhöhung gewährleistet sein, sondern auch die Dichtheit für den Fall einer Havarie.
Eines haben aber alle Sanierungsverfahren gemein – Ziel muss die Haftung, die so genannte Adhäsion, des Beschichtungswerkstoffs oder der mechanische Verbund des Auskleidungswerkstoffs auf dem jeweiligen Untergrund sein. Deshalb ist einerseits stets die Untergrundeigenschaft und -beschaffenheit und andererseits stets der geeignete Auskleidungs- bzw. Beschichtungswerkstoff auszuwählen.
Nicht zuletzt spielt die Medienbeständigkeit und im Falle von Abscheideranlagen für Fette zusätzlich die Temperaturbeständigkeit eine Rolle.
Mitunter kann aber auch ein Neubau sinnvoller als eine Sanierung sein, etwa wenn die Nenngröße der Anlage nicht mehr ausreichend ist oder die Sanierung sehr hohe Kosten mit sich bringt. Ob eine Anlage saniert werden sollte, hängt stets vom Einzelfall und einer wirtschaftlichen Betrachtung ab.
Während es für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden grundlegende Regelwerke und damit verbundene Qualifikationen etwa mit dem DWA-Regelwerk DWA-M 143-17 und dem RAL-GZ 961 gibt, hapert es mit der Qualifizierung bei der Sanierung von Abscheideranlagen. Die Normen empfehlen ferner das RAL-GZ 968.
Lediglich bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen ausschließlich Fachbetriebe nach WHG bzw. seit 2017 nach AwSV tätig werden; bei allen anderen Abscheideranlagen besteht keine explizite Qualifizierungspflicht, es sei denn der Auftraggeber fordert eine solche. Fehlende Qualifizierung und schlechte vertragliche Vereinbarungen öffnen Tür und Tor für Scharlatanerie, wobei es unabhängig von Qualifizierungen gute und schlechte Leistungen gibt. Das Übel beginnt jedoch oft schon bei der Planung und setzt sich beim Einbau fort.
Im Seminar soll mit Bezug zu Fallbeispielen die unterschiedlichen Werkstoffe und ihre Eigenschaften besprochen und Lösungswege aufgezeigt werden. Ferner soll auf Möglichkeiten zur Qualifizierung hingewiesen werden.
Kursgebühren:
Kursgebühren pro Teilnehmer € 450,-- zzgl. MwSt.
Die Kursgebühren verstehen sich zzgl. MwSt, und beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, Lehrgangsunterlagen, sowie die Verpflegung (Getränke, Kaffeepausen, Mittagsimbiss). Die Übernachtung ist nicht enthalten. Wir sind Ihnen gerne bei der Zimmerreservierung behilflich. Eine Hotelliste kann über kurs@jt-elektronik.de angefordert werden.
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