Weiterbildungsveranstaltung Fachkunde "Generalinspektion von Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen aus mineralölhaltigen Abwässern aus der Fahrzeugwäsche (Kreislaufanlagen) i.V.m. Anhang 49 der Abwasserverordnung" (KA-2022)

Online-Veranstaltung

Kursleiter:
Dr.-Ing. Jürgen Hinrichsen
Sachverständiger nach AwSV
(Mitglied des AGU-TSO e.V.)

Inhalte:

Die Anforderungen an mineralölhaltiges Abwasser sind im Anhang 49 der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt. Im Abschnitt B des Anhangs 49 ist für Anlagen zur maschinellen Fahrzeugreinigung (z.B. Portalwaschanlagen, Waschstraßen, aber auch die manuelle Fahrzeugreinigung) die weitestgehende Kreislaufführung des Waschwassers zur Minimierung der Schadstofffracht vorgeschrieben. Anlagen zur Kreislaufführung werden beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassen und unter den Zulassungsnummern Z-83.1-xx, Z-83.3-xx, Z-83.4-xx, Z-83.6-xx geführt. Die Art der Kreislaufführung unterscheidet sich je nach Hersteller erheblich. Die Anlagen arbeiten in der Regel mechanisch und/oder biologisch. In den bauaufsichtlichen Zulassungen sind der Umfang der Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion festgelegt. Während bei Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol – System A (Koaleszenzabscheider) oder B (Benzinabscheider) – der Zulassungsreihe Z-83.8-xx die Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung gemäß DIN 1999-100:2016-12, Abschnitte 12.3 bis 12.8 zu erfolgen hat, sind die Anforderungen bei Kreislaufanlagen deutlich höher. Sofern Fachkundige nach DIN 1999-100 die Erst- oder wiederkehrende Prüfung einer Anlage zur Kreislaufführung lediglich auf Basis der DIN 1999-100 durchführen oder den Prüfumfang nicht klar abgrenzen, bewegen sie sich juristisch auf unsicherem Terrain. Diese Veranstaltung soll über die Funktion und Prüfung von Kreislaufanlagen Aufschluss geben. Voraussetzung ist die gültige Fachkunde nach DIN 1999-100. Nicht zuletzt sind im Rahmen einer vollumfänglichen Prüfung Kenntnisse der Probenahme unabdingbar.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben ein Zertifikat „Fachkundige/r für die Generalinspektion von Kreislaufanlagen auf Grundlage des Anhangs 49 der Abwasserverordnung". Das Zertifikat ergänzt die vorhandene Fachkunde DIN 1999-100 und ist daher nur in Verbindung mit einer gültigen Fachkunde DIN 1999-100 verwendbar. Die Veranstaltung schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.

Sofern gewünscht bzw. wenn in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Labor eine Probenahme durchgeführt werden soll, kann an einem weiteren Tag die Sachkunde zur qualifizierten Probenahme von Abwasser vermittelt werden. Dieser Lehrgang dauert 6 x 45 Minuten und schließt ebenfalls mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.

Kursgebühren:
Kursgebühren pro Teilnehmer € 360,-- zzgl. MwSt.

Die Kursgebühren verstehen sich zzgl. MwSt, und beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung und die Lehrgangsunterlagen.

Hier können Sie sich anmelden: "Online-Anmeldung Kurse 2022"

Termindetails

Was

Kurs

Wann

17.01.2022

Wo

Online

Kontakttelefon

0049-8382-967360